Allgemeine Reisebedingungen

 

 

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde N.E.E.S. Studienreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und ist bis zur Annahme durch N.E.E.S. Studienreisen, längstens jedoch 14 Tage nach Abgabe des Angebotes, hieran gebunden. Die Anmeldung kann schriftlich, (fern-) mündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch N.E.E.S. Studienreisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von N.E.E.S. Studienreisen vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist N.E.E.S. Studienreisen die Annahme erklärt.

 

2. Bezahlung

Mit Reiseanmeldung und Erhalt des Kundengeldsicherungsscheines gem. § 651k BGB wird eine Anzahlung von 50,-- € pro Person fällig. Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,-- € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne seine Aushändigung verlangt werden.

 

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. N.E.E.S. Studienreisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

N.E.E.S. Studienreisen behält sich das Recht vor, den Reisepreis zu erhöhen, sofern N.E.E.S. Studienreisen dies unter genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorsieht und sie damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Der nachträgliche Preisänderungsvorbehalt gilt nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. N.E.E.S. Studienreisen wird ab dem zwanzigsten Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin von ihrem Preiserhöhungsrecht keinen Gebrauch machen.

Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem Reiseprogramm N.E.E.S. Studienreisen zu verlangen, sofern diese zu einem solchen Angebot tatsächlich in der Lage ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann N.E.E.S. Studienreisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Dies gilt nicht für den Rücktritt wegen Preiserhöhung nach Maßgabe der Ziffer 4 letzter Satz. N.E.E.S. Studienreisen kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

 

5.1.1. Individuelle Pauschalreisen

bis 30. Tag vor Reiseantritt                    10 %

29. bis 22. Tag vor Reiseantritt               25 %

21. bis 15. Tag vor Reiseantritt               35 %

14. bis 7. Tag vor Reiseantritt                 40 %

ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt              50 %

am Reiseantrittstag                               90 %

5.1.2. Gruppenreisen

bis 30. Tag vor Reiseantritt                     10 %

29. bis 22. Tag vor Reiseantritt               25 %

21. bis 15. Tag vor Reiseantritt               35 %

14. bis 7. Tag vor Reiseantritt                 50 %

ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt              60 %

am Reiseantrittstag                               90 %

 

Dem Reiseveranstalter N.E.E.S. Studienreisen bleibt es unbenommen, über die vorstehenden Prozentsätze hinaus den tatsächlichen Schaden im Sinne von § 651i, Abs. 2, BGB geltend zu machen Zum Beispiel: Bei einer Pauschalbusreise beträgt der Busanteil i. d. R. 50 % des Gesamtpreises und wird von N.E.E.S. Studienreisen bei Reiserücktritt durch Nichtversetzung in einer Stornorechnung auch geltend gemacht.     

 

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-/Reisekrankenversicherung.

 

5.2. Andere Reisearten

Die in Ziffer 5.1.1. und 5.1.2. nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen ARB entwickelten Grundsätzen behandelt. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich der Reiseteilnehmerzahl, des Reisetermins, des Stadtführungstermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird N.E.E.S. Studienreisen ab der zweiten Umbuchung eine Gebühr in Höhe von 25,-- € in Anrechnung bringen. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. N.E.E.S. Studienreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber N.E.E.S. Studienreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.