
Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit
der Anmeldung bietet der Kunde N.E.E.S. Studienreisen den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an und ist bis zur Annahme durch N.E.E.S.
Studienreisen, längstens jedoch 14 Tage nach Abgabe des Angebotes, hieran
gebunden. Die Anmeldung kann schriftlich, (fern-) mündlich oder online
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch N.E.E.S.
Studienreisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot von N.E.E.S. Studienreisen vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist N.E.E.S. Studienreisen
die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Mit Reiseanmeldung und Erhalt des Kundengeldsicherungsscheines gem. § 651k BGB wird eine Anzahlung von 50,-- € pro Person fällig. Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,-- € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne seine Aushändigung verlangt werden.
3. Leistungen
Welche
Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. N.E.E.S. Studienreisen behält sich jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
N.E.E.S.
Studienreisen behält sich das Recht vor, den Reisepreis zu erhöhen, sofern
N.E.E.S. Studienreisen dies unter genauen Angaben zur Berechnung des neuen
Preises im Vertrag vorsieht und sie damit einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung trägt. Der nachträgliche Preisänderungsvorbehalt gilt
nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen.
N.E.E.S. Studienreisen wird ab dem zwanzigsten Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin von ihrem Preiserhöhungsrecht keinen Gebrauch machen.
Bei
einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise aus dem Reiseprogramm N.E.E.S. Studienreisen zu
verlangen, sofern diese zu einem solchen Angebot tatsächlich in der Lage ist.
5. Rücktritt durch den Kunden,
Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so kann N.E.E.S. Studienreisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für ihre Aufwendungen verlangen. Dies gilt nicht für den Rücktritt wegen
Preiserhöhung nach Maßgabe der Ziffer 4 letzter Satz. N.E.E.S. Studienreisen
kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
5.1.1. Individuelle
Pauschalreisen
bis
30. Tag vor Reiseantritt 10
%
29.
bis 22. Tag vor Reiseantritt 25
%
21.
bis 15. Tag vor Reiseantritt 35
%
14.
bis 7. Tag vor Reiseantritt 40
%
ab
6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 50
%
am
Reiseantrittstag 90
%
5.1.2. Gruppenreisen
bis
30. Tag vor Reiseantritt 10 %
29.
bis 22. Tag vor Reiseantritt 25
%
21.
bis 15. Tag vor Reiseantritt 35
%
14.
bis 7. Tag vor Reiseantritt 50
%
ab
6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 60
%
am
Reiseantrittstag 90
%
Dem
Reiseveranstalter N.E.E.S. Studienreisen bleibt es unbenommen, über die
vorstehenden Prozentsätze hinaus den tatsächlichen Schaden im Sinne von § 651i,
Abs. 2, BGB geltend zu machen Zum Beispiel: Bei einer Pauschalbusreise beträgt
der Busanteil i. d. R. 50 % des Gesamtpreises und wird von N.E.E.S.
Studienreisen bei Reiserücktritt durch Nichtversetzung in einer Stornorechnung
auch geltend gemacht.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss
einer Reiserücktrittkosten-/Reisekrankenversicherung.
5.2. Andere Reisearten
Die
in Ziffer 5.1.1. und 5.1.2. nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der
Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen ARB entwickelten Grundsätzen
behandelt. Werden auf Wunsch des Kunden
nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen
Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich der
Reiseteilnehmerzahl, des Reisetermins, des Stadtführungstermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird N.E.E.S. Studienreisen ab der
zweiten Umbuchung eine Gebühr in Höhe von 25,-- € in Anrechnung bringen.
Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Bis zum Reisebeginn
kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. N.E.E.S. Studienreisen kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften er und der Reisende gegenüber N.E.E.S. Studienreisen als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.